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500 kVA sind 500 kVA – oder etwa nicht?
Bei Stromerzeugungsaggregaten entscheidet nicht allein die Leistung in kVA. Mindestens genauso wichtig ist, unter welchen Betriebsbedingungen diese Leistung zur Verfügung stehen soll.
Die ISO 8528-1:2018 unterscheidet deshalb verschiedene Leistungskategorien:
🔹 COP – Continuous Power: Konstante Last und unbegrenzte Betriebsstunden. Typisch für eine kontinuierliche Energieversorgung mit weitgehend gleichbleibender Last.
🔹 PRP – Prime Power: Variable Last und unbegrenzte Betriebsstunden. Die mittlere Leistung über 24 Stunden darf grundsätzlich 70 % der PRP nicht überschreiten, sofern vom Hersteller nichts anderes freigegeben wird.
🔹 LTP – Limited-Time Running Power: Zeitlich begrenzter Betrieb bei konstanter Last – bis zu 500 Betriebsstunden pro Jahr. Typische Anwendung: zeitlich begrenzte Einsätze oder Peak-Shaving.
🔹 ESP – Emergency Standby Power: Für die Versorgung bei Ausfall der normalen Stromquelle. Variable Last, maximal 200 Betriebsstunden pro Jahr; auch hier beträgt die zulässige mittlere Leistung über 24 Stunden grundsätzlich maximal 70 %.
🔹 DCP – Data Centre Power: Speziell für Rechenzentren. Konstante oder variable Last bei unbegrenzter Laufzeit; das zulässige Leistungsniveau wird vom Hersteller passend zur Anwendung und Versorgungssituation festgelegt.
🔹 MAX – Maximum Power: Ein Sonderfall für Kleinaggregate. MAX beschreibt eine definierte kurzzeitige Maximalleistung und ist nicht mit einer beliebigen Überlast eines größeren Aggregats gleichzusetzen.
⚠️ Besonders wichtig bei Sicherheitsstromversorgungen:
Für Anwendungen nach DIN 6280-13, Anwendungsbereich 1 bzw. 2, wird bei der Leistungsauslegung ein begrenzter Dauerbetrieb von etwa 1.000 Betriebsstunden pro Jahr berücksichtigt. Eine reine ESP-Auslegung nach ISO 8528-1 mit maximal 200 h/Jahr ist hierfür in der Regel nicht ausreichend.
💡 Was bedeutet das für die Auslegung?
Nicht nur die kVA-Zahl zählt. Entscheidend sind unter anderem:
✔️ Lastprofil
✔️ Jährliche Betriebsstunden
✔️ Lastsprünge und Anlaufströme
✔️ Umgebungsbedingungen
✔️ Anforderungen an Verfügbarkeit und Redundanz
🔍 Kurz gesagt:
500 kVA PRP und 500 kVA ESP haben dieselbe Einheit – aber ein anderes zulässiges Betriebsprofil.
Die Fachgruppe Stromversorgung von Müller & Bleher unterstützt bei der Planung und Auslegung von Netzersatz- und Sicherheitsstromversorgungen.